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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von NIS2Have: für die Dokumentenpakete („Kits“), für die Webanwendung unter nis2have.eu/app und für unentgeltliche Angebote wie den Betroffenheitscheck.
Sie bilden den allgemeinen Rahmen. Was im Einzelfall zusätzlich oder abweichend gilt — insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und Ihre Bestellung — finden Sie angemeldet im Bereich Vertrag & Sicherheit Ihrer Organisation. Diese Unterlagen gehen den vorliegenden Bedingungen vor (§ 1 Abs. 4).
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsdokumente
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen David Steng, Silberpappelstraße 11, 71364 Winnenden („NIS2Have“) und dem Kunden über (a) die Überlassung von Dokumentenpaketen in Word-, Excel- und PDF-Format („Kits“), (b) die Bereitstellung der Webanwendung zur Nutzung über das Internet („Anwendung“) und (c) unentgeltliche Leistungen wie den Betroffenheitscheck und kostenlose Leitfäden.
(2) Nur gegenüber Unternehmern. Verträge kommen ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zustande. Der Kunde sichert zu, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Mit Verbrauchern kommt kein Vertrag zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NIS2Have ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Vertragsdokumente und Rangfolge. Es gelten in dieser Reihenfolge: (i) die individuelle Bestellung oder das individuelle Angebot, (ii) die im Bereich Vertrag & Sicherheit der Anwendung bereitgestellten Unterlagen, insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag und die technischen und organisatorischen Maßnahmen, (iii) diese Bedingungen.
(5) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter dieser Adresse abrufbar und kann gespeichert und ausgedruckt werden.
(6) Sprachfassungen. Diese Bedingungen werden in deutscher, englischer und französischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die übrigen sind unverbindliche Übersetzungen. Wo in einer Übersetzung einem Begriff ein deutscher Rechtsbegriff in Klammern nachgestellt ist, ist der deutsche Rechtsbegriff maßgeblich.
§ 2 Vertragsschluss, Preise, Zahlung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch NIS2Have oder mit der Bereitstellung der Leistung zustande.
(2) Alle Preise sind Nettopreise. Nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Die Zahlung erfolgt über Stripe. Abonnements sind für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus zu zahlen. Kits werden nach Zahlungseingang unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, als Download oder per E-Mail bereitgestellt.
(4) Preisanpassung bei Abonnements. NIS2Have kann die Entgelte höchstens einmal je Vertragsjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamkeitszeitpunkt außerordentlich kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
(5) Kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.
§ 3 Leistungsgegenstand — und was nicht geschuldet ist
(1) Kits. NIS2Have überlässt personalisierte Vorlagen und Leitfäden zum Download. Der Kunde erhält an der gelieferten Fassung ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht nach § 4; Aktualisierungen richten sich nach § 8.
(2) Anwendung. NIS2Have stellt die Anwendung für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit, im Umfang der gebuchten Module und der gebuchten Zugänge. Der Vertrag über die Anwendung ist ein Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB). Übergabepunkt ist der Übergang der Daten vom Rechenzentrum in das Internet; für die Verbindung von dort bis zum Kunden ist NIS2Have nicht verantwortlich.
(3) Unentgeltliche Leistungen können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Für sie besteht keine Verfügbarkeitszusage.
(4) Nicht Gegenstand des Vertrags ist insbesondere:
- Rechtsberatung. NIS2Have erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt.
- Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder eine Beratungsleistung zur Informationssicherheit im Einzelfall.
- Zertifizierung, Auditierung oder die Bestätigung eines Compliance-Status.
- Die Prüfung, Bewertung oder Freigabe der vom Kunden erfassten Inhalte und der von ihm erstellten Dokumentation.
- Die Zusicherung, dass die Nutzung zur Erfüllung von Pflichten nach BSIG/NIS2UmsuCG, DSGVO oder anderen Vorschriften führt oder eine behördliche Anerkennung bewirkt.
Inhalte, Vorlagen, Checklisten und Auswertungen sind allgemeine Informationen und Arbeitshilfen. Die rechtliche Bewertung, die Anpassung an den Einzelfall und die Umsetzung obliegen dem Kunden; er hat sie erforderlichenfalls durch fachkundige Dritte prüfen zu lassen.
(5) Automatisierte Auswertungen und KI. Teile der Leistung, insbesondere der Betroffenheitscheck und einzelne Auswertungen, werden automatisiert und unter Einsatz von KI-Systemen Dritter erzeugt. Sie können unvollständig oder unzutreffend sein und sind vor jeder Verwendung durch den Kunden zu prüfen. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Der Einsatz wird nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 offengelegt.
(6) Kein Werkvertrag, kein Erfolg. Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung von Vorlagen und die Bereitstellung der Anwendung, nicht die Herstellung eines Werks. Ein bestimmter Erfolg — insbesondere eine vollständige, prüfungsfeste oder behördlich anerkannte Dokumentation — ist nicht geschuldet, und eine Abnahme (§ 640 BGB) findet nicht statt.
(7) Vorschau- und Testfunktionen — als „Beta“, „Pilot“ oder „in Vorbereitung“ gekennzeichnete Funktionen — werden ohne Gewährleistung und ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Kits. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Vorlagen zeitlich unbefristet für interne Zwecke im benannten Unternehmen zu nutzen. Gestattet sind insbesondere: Bearbeiten und Ausfüllen, Übermittlung an das BSI oder andere Behörden, interne Kopien für Beschäftigte und die Anpassung an die eigenen Verhältnisse.
(2) Anwendung. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit und die gebuchten Zugänge beschränktes Nutzungsrecht. Ein Zugang ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden; der Zugang darf einer anderen Person übertragen werden, wenn die erste ausscheidet.
(3) Untersagt ist: Weitergabe, Verkauf, Vermietung oder Überlassung an Dritte; Veröffentlichung im Internet oder in fremden Intranets; die Nutzung durch andere Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen und Konzerntöchter (jeweils eigene Lizenz erforderlich); das Entfernen oder Verändern von Lizenz-IDs, Wasserzeichen oder Urheberrechtsvermerken; die Verwendung als Grundlage eigener kommerzieller Vorlagen- oder Softwareprodukte; die Zurückentwicklung über § 69e UrhG hinaus; automatisierte Massenabrufe; sowie Sicherheitsuntersuchungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung.
(4) Personalisierung. Kits enthalten eine Lizenz-ID und den Firmennamen des Kunden in Dokumenteigenschaften, Kopf- und Fußzeilen sowie Metadaten. Bei einem Verstoß gegen Absatz 3 behält sich NIS2Have vor, die Lizenz zu widerrufen und Schadensersatz geltend zu machen; eine unberechtigte Weitergabe ist über die Lizenz-ID nachvollziehbar.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) NIS2Have strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt nach § 3 Abs. 2.
(2) Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungsfenster (in der Regel außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr an Werktagen, Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher), dringende Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt nach § 12, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder seines Zugangsproviders sowie Störungen bei Dritten, deren Leistungen für den Betrieb erforderlich sind, soweit NIS2Have deren Auswahl und Überwachung ordnungsgemäß vorgenommen hat.
(3) Der aktuelle Betriebszustand und zurückliegende Störungen werden ohne Anmeldung unter nis2have.eu/status veröffentlicht.
(4) Support wird an Werktagen per E-Mail und über das Kontaktformular geleistet. Eine Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesagt, soweit nicht individuell vereinbart.
(5) Eine Minderung nach § 536 BGB vollzieht der Kunde nicht selbst, sondern macht sie durch Anzeige gegenüber NIS2Have geltend. § 14 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht weiter und zeigt einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich an. Er ist für Handlungen verantwortlich, die über die ihm zugeordneten Zugänge vorgenommen werden.
(2) Der Kunde stellt nur rechtmäßige Inhalte ein, verletzt keine Rechte Dritter und bringt keine Schadsoftware ein.
(3) Personenbezogene Daten Dritter — etwa von Notfallkontakten, Schulungsteilnehmenden oder Ansprechpartnern von Lieferanten — stellt der Kunde nur ein, soweit er dazu berechtigt ist. Er ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(4) Datensicherung. Der Kunde exportiert die von ihm erfassten Daten in angemessenen Abständen sowie vor Beendigung des Vertrags und bewahrt sie außerhalb der Anwendung auf. Soweit die Anwendung für einen Datenbestand keine Exportfunktion bereitstellt, stellt NIS2Have die Daten auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
(5) Der Kunde stellt die Systemvoraussetzungen sicher: einen aktuellen Browser und einen geeigneten Internetzugang.
(6) Mängel zeigt der Kunde unverzüglich und nachvollziehbar an. § 377 HGB bleibt unberührt.
(7) Freistellung. Verstößt der Kunde gegen die Absätze 2 oder 3, stellt er NIS2Have auf eigene Kosten von allen hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter frei, verteidigt NIS2Have gegen solche Ansprüche und hält NIS2Have schadlos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Daten des Kunden, Datenschutz
(1) Die vom Kunden erfassten Daten bleiben seine Daten. NIS2Have verarbeitet sie ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags.
(2) Soweit NIS2Have personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ist ebenso wie die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter im Bereich Vertrag & Sicherheit der Anwendung abrufbar. Einzelheiten zur Verarbeitung enthalten die Datenschutzhinweise.
(3) Kein Training von KI-Modellen. NIS2Have nutzt die Daten des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Eine Auswertung zu statistischen Zwecken erfolgt ausschließlich anonymisiert oder aggregiert.
(4) Nach Vertragsende stehen die Daten des Kunden noch 30 Tage zum Abruf bereit; NIS2Have stellt sie auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Danach werden sie innerhalb weiterer 30 Tage gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; für Rechnungs- und Lizenzdaten gelten § 147 AO und § 257 HGB.
(5) Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags und machen sie nur den Personen zugänglich, die sie dafür kennen müssen und ihrerseits entsprechend verpflichtet sind. Das gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie später rechtmäßig von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten erhalten hat, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Regelung öffentlich bekannt werden, oder die sie unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen selbst entwickelt hat. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei unterrichtet die andere, soweit dies zulässig ist. Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG so lange, wie sie Geschäftsgeheimnis bleiben.
§ 8 Aktualisierungen und Änderungen der Leistung
(1) Kits. Der Kunde erhält für 12 Monate ab Kauf kostenfreie Aktualisierungen, wenn sich die Anforderungen nach BSIG/NIS2UmsuCG oder die Vorgaben des BSI ändern. Aktualisierungen werden per E-Mail bereitgestellt. Nach Ablauf besteht kein Anspruch auf weitere kostenfreie Aktualisierungen; eine kostenpflichtige Verlängerung kann gesondert angeboten werden.
(2) Anwendung. Die Anwendung wird laufend weiterentwickelt. NIS2Have darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vertragsgemäße Nutzen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs kündigt NIS2Have mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamkeitszeitpunkt außerordentlich kündigen.
§ 9 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
(1) Der Erwerb eines Kits begründet kein Dauerschuldverhältnis; das Nutzungsrecht nach § 4 Abs. 1 ist unbefristet.
(2) Die Laufzeit für die Anwendung richtet sich nach der Bestellung. Sie verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen (bei monatlicher Laufzeit) oder einem Monat (bei jährlicher Laufzeit) zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für NIS2Have liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen § 4 oder § 6 sowie bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsbeträgen vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
(5) Sperrung. Bei einem erheblichen Verstoß kann NIS2Have den Zugang nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt für diesen Zeitraum bestehen. Der lesende Zugriff auf bereits erfasste Daten und deren Export bleiben möglich, soweit dies zumutbar ist und der Sperrgrund dem nicht entgegensteht.
§ 10 Mängelhaftung
(1) Kits. Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung für digitale Produkte im Verkehr zwischen Unternehmern. Die Nacherfüllung erfolgt durch Bereitstellung einer korrigierten Fassung.
(2) Anwendung. Es gelten die §§ 535 ff. BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Unerhebliche Abweichungen sowie Beeinträchtigungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Änderungen durch den Kunden oder auf Störungen in seinem Verantwortungsbereich beruhen, sind keine Mängel.
(4) Eine Abnahme findet nicht statt (§ 3 Abs. 6). Die Nutzung der Anwendung, der Abruf von Vorlagen und die Zahlung von Entgelten sind keine Abnahme und kein Anerkenntnis der Vertragsgemäßheit.
§ 11 Haftung
(1) Unbeschränkt haftet NIS2Have (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (d) im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NIS2Have nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Höhe. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Sinne des Absatzes 2 ist begrenzt auf das Entgelt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat, mindestens jedoch 1.000 Euro. Für unentgeltliche Leistungen beträgt die Begrenzung 1.000 Euro.
(4) Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach § 6 Abs. 4 gesichert hätte.
(5) Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn. Im Rahmen des Absatzes 2 haftet NIS2Have für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden nicht, soweit diese nicht zugleich vertragstypisch und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Soweit hierfür gehaftet wird, ist die Haftung der Höhe nach zusätzlich begrenzt auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge: 175 % des Entgelts, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat, oder 25.000 Euro.
(6) Keine Haftung besteht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität der vom Kunden erstellten Dokumentation sowie für Bußgelder, Sanktionen oder sonstige behördliche Maßnahmen gegenüber dem Kunden. Grund hierfür ist § 3 Abs. 4: Die rechtliche Bewertung und die Umsetzung obliegen dem Kunden.
(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(8) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NIS2Have.
(9) § 254 BGB bleibt unberührt, insbesondere bei einem Verstoß gegen § 6 Abs. 4 (Datensicherung) und gegen die Prüfobliegenheit nach § 3 Abs. 4.
(10) Verjährung. Ansprüche des Kunden gegen NIS2Have verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Fristen (§ 202 Abs. 1 BGB).
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur sowie Angriffe auf die Informationstechnik — befreien für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Die betroffene Partei zeigt dies unverzüglich an. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
(1) NIS2Have kann diese Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an geänderte Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Hauptleistungspflichten bleiben unberührt; für Entgelte gilt § 2 Abs. 4.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Winnenden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NIS2Have ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(4) Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Kunde nur mit Zustimmung von NIS2Have übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
(6) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bei Vertragsschluss gekannt hätten.
(7) NIS2Have nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil; die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen.
Stand und Fassung
Fassung vom 22. August 2026. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung; die jeweils aktuelle ist unter dieser Adresse abrufbar. Angemeldete Kunden finden die für sie geltende Fassung und den Zeitpunkt ihrer Zustimmung im Bereich Vertrag & Sicherheit ihrer Organisation.