Fristen, die selbst rechnen
24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat — die drei Stufen des § 32 BSIG laufen ab dem Erkennungszeitpunkt und zeigen, wie viel Zeit bleibt. Dazu die Art. 33 und 34 DSGVO, in derselben Ansicht.
Die NIS2-Software für Unternehmen ohne eigene ISMS-Abteilung. Sechs Module, ein Arbeitsbereich: Risiken, Vorfälle mit den Meldefristen nach § 32 BSIG, Notfallplanung, Lieferkette, Schulungsnachweis und die zehn Pflichtmaßnahmen nach § 30 BSIG — laufend geführt statt einmal dokumentiert.
Kein Verkaufsgespräch, keine Kreditkarte. Wir melden uns, wenn es losgeht.
Die meisten Unternehmen kommen mit Vorlagen weit — bis zur ersten Prüfung oder zum ersten Vorfall. Dann zählt nicht, ob ein Dokument existiert, sondern ob es aktuell ist, wer es freigegeben hat und ob die Frist eingehalten wurde. Genau das führt eine Datei nicht mit.
Kein allgemeines GRC-Werkzeug, das auf NIS2 konfiguriert wird, sondern Bildschirme, die aus dem BSIG entstanden sind: die Felder sind die Angaben, die das Gesetz verlangt, und die Fristen sind die Fristen, die dort stehen.
24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat — die drei Stufen des § 32 BSIG laufen ab dem Erkennungszeitpunkt und zeigen, wie viel Zeit bleibt. Dazu die Art. 33 und 34 DSGVO, in derselben Ansicht.
Assets, Prozesse, Risiken, Systeme, Lieferanten und Vorfälle sind Datensätze mit Verantwortlichen, Terminen und Status — sortierbar, durchsuchbar und exportierbar, wenn eine Behörde eine Liste möchte.
Jede Zeile trägt ihren Bezug zu den zehn Pflichtmaßnahmen des § 30 Abs. 2 BSIG. Die Abdeckung ist damit keine Behauptung, sondern eine Auswertung: Nr. 3 hat acht Risiken, eine Richtlinie und zwei offene Maßnahmen.
Alle sechs Kits, die wir heute als Word- und Excel-Dateien ausliefern, haben einen Import. Wer schon damit arbeitet, lädt die Datei hoch und findet seine Zeilen wieder — nicht ein leeres System.
Konzernstrukturen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Jede Gesellschaft wird eigenständig nach § 28 eingestuft, registriert und geführt — sichtbar nebeneinander statt in getrennten Ordnern.
Die Trennung zwischen Organisationen erzwingt die Datenbank selbst, nicht eine Abfrage in der Anwendung. Die privaten Kontaktdaten in der Krisenliste liegen zusätzlich verschlüsselt.
Alle Bildschirme unten sind echte Aufnahmen aus der Anwendung, mit Beispieldaten eines fiktiven Unternehmens. Nichts davon ist ein Entwurf oder eine Illustration.
Die Grundlage, auf der jede andere Pflicht steht: was schützen wir, wovor, und wie wahrscheinlich ist es. Vom Asset-Inventar über die Geschäftsprozess-Analyse bis zum bewerteten Risiko mit Maßnahme, Verantwortlichem und Termin.
Import aus dem Risikomanagement-Kit (RM_Mappe).
Das Modul, in dem Zeit Geld kostet. Ein Vorfall wird mit dem Erkennungszeitpunkt erfasst — ab da laufen die Fristen sichtbar, und jede der vier Meldepflichten hat ihren eigenen Stand: offen, Entwurf, eingereicht oder begründet nicht erforderlich.
Import aus dem Incident-Response-Kit (IM_Tracker).
Der Nachweisteil. Hier steht, wie weit jede der zehn Pflichtmaßnahmen umgesetzt ist, wer dafür verantwortlich ist, wann sie zuletzt geprüft wurde — und was die anderen Module dazu beitragen.
Import aus dem Geschäftsleitungs-Kit (GL_Mappe) und dem Richtlinien-Kit (POL_Cockpit).
Die Pflicht, bei der Absicht nicht zählt. § 30 verlangt nicht, dass gesichert wird, sondern dass die Wiederherstellung funktioniert — also einen Test mit Datum und Ergebnis.
Import aus dem BCM-Kit (BCM_Mappe).
Die Pflicht, die am häufigsten unterschätzt wird: Sie haften auch für die Sicherheit derer, von denen Sie abhängen. Das Modul klassifiziert Lieferanten, verschickt den Fragebogen und rechnet das Ergebnis aus.
Import aus dem Supply-Chain-Kit (SC_Mappe).
Die einzige NIS2-Pflicht, die persönlich haftet. § 38 verlangt, dass die Leitung regelmäßig geschult wird — und im Zweifel, dass sie es belegen kann. Das Modul hält eine Schulung ab und schreibt dabei den Nachweis.
Kein Import nötig — der Lehrplan gehört zum Modul.
Der Anfang von allem, und der Teil, der nichts kostet. Bevor irgendeine Pflicht gilt, muss geklärt sein, ob und als was Sie erfasst sind — und diese Einstufung ist selbst dokumentationspflichtig.
Kein Kit, kein Aufpreis: Die Betroffenheitsprüfung gehört zum Konto und ist ab dem ersten Login da — auch für Einrichtungen, die am Ende gar nicht betroffen sind.
NIS2 trifft in Deutschland rund 29.000 Einrichtungen — die allermeisten davon ohne Sicherheitsorganisation, ohne Compliance-Team und ohne Budget für ein sechsstelliges Beratungsprojekt. Für die ist diese Plattform gebaut: bedienbar von einer Person, die noch andere Aufgaben hat.
Beschäftigte oder 10 Mio. € Umsatz — ab hier greift § 28 BSIG für die erfassten Sektoren.
Person genügt, um die Plattform zu führen. Kolleginnen und Kollegen kommen mit eigenen Rollen dazu.
Module, einzeln buchbar. Sie zahlen nicht für Pflichten, die Sie schon anders erfüllen.
Sechs Module laufen. Was noch fehlt, ist der offene Start — und eine überschaubare Zahl von Unternehmen, die vorher hineinschauen und uns sagen, was in ihrem Alltag fehlt.
NIS2 verlangt keine Software, sondern Nachweise: dass Risiken bewertet wurden, dass ein Vorfall innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden kann, dass die Wiederherstellung getestet ist, dass Lieferanten geprüft sind und dass die Geschäftsleitung geschult wurde. Das lässt sich in Excel führen — bis die erste Frist läuft und niemand weiß, welcher Stand gilt. Eine NIS2-Software hält die Register aktuell, rechnet die gesetzlichen Fristen selbst und erzeugt die Dokumentation, die eine Prüfung verlangt.
Für Unternehmen ab etwa 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz — die Größenklasse, die § 28 BSIG als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung erfasst und die typischerweise keine eigene ISMS-Abteilung hat. Die Plattform ist so gebaut, dass eine Person mit anderen Aufgaben sie nebenher führen kann.
Sechs Module sind gebaut und laufen; der offene Start steht unmittelbar bevor. Wer sich für den Frühzugang einträgt, wird vorher informiert und erhält die Startkonditionen. Preise veröffentlichen wir mit dem Start — die Module sind einzeln buchbar, damit niemand für Funktionen zahlt, die er nicht braucht.
Jedes Modul kann seine Arbeitsmappe importieren. Wer die Kits als Excel- und Word-Dateien führt, lädt sie hoch und arbeitet in der Plattform weiter. Asset-Inventar, Risikoregister, Incident-Log, Backup-Register, Lieferantenregister und Richtlinienübersicht werden übernommen, nicht neu getippt. Die Vorlagen-Kits bleiben verfügbar und behalten ihren Wert.
In der EU. Jede Organisation sieht ausschließlich ihre eigenen Daten — das erzwingt die Datenbank selbst über Row-Level-Security, nicht eine Abfrage in der Anwendung. Besonders sensible Felder wie die privaten Rufnummern in der Krisenkontaktliste werden zusätzlich verschlüsselt gespeichert.
Für den größten Teil der Umsetzung ja. Sie enthält die Struktur, die Fristen und die Formulierungen, die ein Beratungsprojekt sonst erst erarbeitet. Für Auslegungsfragen im Einzelfall — etwa eine strittige Einstufung nach § 28 — bleibt fachlicher Rat sinnvoll, und die Dokumentation dafür liegt dann bereits vor.
Die Pflichten stehen im BSIG und knüpfen an die NIS2-Richtlinie an. Den aktuellen Umsetzungsstand aller EU-Mitgliedstaaten führen wir laufend im NIS2-Status-Tracker. Unabhängig vom Datum gilt: Registrierung, Meldewege und Nachweise entstehen nicht in drei Wochen.