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Die NIS2 App für den Mittelstand

Die NIS2-Software für Unternehmen ohne eigene ISMS-Abteilung. Sechs Module, ein Arbeitsbereich: Risiken, Vorfälle mit den Meldefristen nach § 32 BSIG, Notfallplanung, Lieferkette, Schulungsnachweis und die zehn Pflichtmaßnahmen nach § 30 BSIG — laufend geführt statt einmal dokumentiert.

Kein Verkaufsgespräch, keine Kreditkarte. Wir melden uns, wenn es losgeht.

Arbeitsbereich der NIS2-Plattform mit offenen Punkten, Risikomatrix und den freigeschalteten Modulen
Der Arbeitsbereich: was gesetzlich fällig ist, was Sie sich selbst vorgenommen haben, und die Risikomatrix aus dem eigenen Register.
Warum überhaupt eine Plattform

NIS2 ist kein Projekt. Es ist ein Zustand, den Sie halten müssen.

Die meisten Unternehmen kommen mit Vorlagen weit — bis zur ersten Prüfung oder zum ersten Vorfall. Dann zählt nicht, ob ein Dokument existiert, sondern ob es aktuell ist, wer es freigegeben hat und ob die Frist eingehalten wurde. Genau das führt eine Datei nicht mit.

Mit Dateien auf dem Laufwerk

  • Sieben Arbeitsmappen, drei Stände, niemand weiß welcher gilt
  • Die 24-Stunden-Frist nach § 32 BSIG rechnet jemand von Hand — nachts
  • Der Restore-Test ist „irgendwann letztes Jahr“ gelaufen
  • Fragebögen an Lieferanten liegen als PDF im Postfach
  • Die Schulung der Geschäftsleitung ist ein Kalendereintrag ohne Nachweis
  • Vor der Prüfung: zwei Wochen Unterlagen zusammensuchen

Mit der Plattform

  • Ein Register je Pflicht, eine Version, sichtbarer Bearbeitungsstand
  • Fristen laufen automatisch ab dem Erkennungszeitpunkt und zeigen die Restzeit
  • Testtermine und Ergebnisse stehen an der Sicherung selbst
  • Lieferanten beantworten den Fragebogen über einen Link, die Bewertung rechnet die Plattform
  • Teilnahme, Dauer und Inhalt jeder Schulung sind belegt
  • Vor der Prüfung: die Nachweise sind der laufende Betrieb
Was die Plattform leistet

Sechs Pflichten, an einem Ort geführt

Kein allgemeines GRC-Werkzeug, das auf NIS2 konfiguriert wird, sondern Bildschirme, die aus dem BSIG entstanden sind: die Felder sind die Angaben, die das Gesetz verlangt, und die Fristen sind die Fristen, die dort stehen.

Fristen, die selbst rechnen

24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat — die drei Stufen des § 32 BSIG laufen ab dem Erkennungszeitpunkt und zeigen, wie viel Zeit bleibt. Dazu die Art. 33 und 34 DSGVO, in derselben Ansicht.

Register statt Dokumente

Assets, Prozesse, Risiken, Systeme, Lieferanten und Vorfälle sind Datensätze mit Verantwortlichen, Terminen und Status — sortierbar, durchsuchbar und exportierbar, wenn eine Behörde eine Liste möchte.

Alles auf einen Paragrafen bezogen

Jede Zeile trägt ihren Bezug zu den zehn Pflichtmaßnahmen des § 30 Abs. 2 BSIG. Die Abdeckung ist damit keine Behauptung, sondern eine Auswertung: Nr. 3 hat acht Risiken, eine Richtlinie und zwei offene Maßnahmen.

Ihre Arbeitsmappen kommen mit

Alle sechs Kits, die wir heute als Word- und Excel-Dateien ausliefern, haben einen Import. Wer schon damit arbeitet, lädt die Datei hoch und findet seine Zeilen wieder — nicht ein leeres System.

Mehrere Einrichtungen, ein Konto

Konzernstrukturen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Jede Gesellschaft wird eigenständig nach § 28 eingestuft, registriert und geführt — sichtbar nebeneinander statt in getrennten Ordnern.

Daten in der EU, mandantengetrennt

Die Trennung zwischen Organisationen erzwingt die Datenbank selbst, nicht eine Abfrage in der Anwendung. Die privaten Kontaktdaten in der Krisenliste liegen zusätzlich verschlüsselt.

Die Module im Einzelnen

Was Sie in jedem Modul tatsächlich tun

Alle Bildschirme unten sind echte Aufnahmen aus der Anwendung, mit Beispieldaten eines fiktiven Unternehmens. Nichts davon ist ein Entwurf oder eine Illustration.

§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG

Risikomanagement

Die Grundlage, auf der jede andere Pflicht steht: was schützen wir, wovor, und wie wahrscheinlich ist es. Vom Asset-Inventar über die Geschäftsprozess-Analyse bis zum bewerteten Risiko mit Maßnahme, Verantwortlichem und Termin.

  • Asset-Inventar mit Schutzbedarf — und dem Hinweis, wenn die Prozessanalyse einen höheren ergibt als das Inventar angibt
  • Business-Impact-Analyse mit RTO, RPO und Ausfallkosten je Prozess
  • Risikoregister mit 5×5-Matrix, Bedrohungskatalog und Restrisiko
  • Behandlung je Risiko: vermeiden, vermindern, übertragen oder bewusst akzeptieren
  • Jedes Risiko trägt seinen Bezug zu den zehn Pflichtmaßnahmen

Import aus dem Risikomanagement-Kit (RM_Mappe).

Risikoregister der NIS2 App mit Score, Stufe, Behandlung, Verantwortlichem und § 30-Bezug
Risikoregister mit Bewertung, Behandlung und Paragrafenbezug.
§ 32 BSIG · Art. 33/34 DSGVO

Vorfallmanagement

Das Modul, in dem Zeit Geld kostet. Ein Vorfall wird mit dem Erkennungszeitpunkt erfasst — ab da laufen die Fristen sichtbar, und jede der vier Meldepflichten hat ihren eigenen Stand: offen, Entwurf, eingereicht oder begründet nicht erforderlich.

  • Erstmeldung nach 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat
  • Prüfhilfe: ist dieser Vorfall überhaupt meldepflichtig — mit dokumentiertem Ergebnis, auch wenn die Antwort Nein ist
  • Meldeentwürfe aus der erfassten Faktenlage, statt vor leerem Formular
  • Ereignisprotokoll, das nur wächst: Korrekturen werden angehängt, nicht überschrieben — daraus entsteht die Abschlussmeldung
  • Vorbereitung: BSI-Registrierung, ELSTER-Zertifikat, Meldeberechtigte, Eskalationsweg

Import aus dem Incident-Response-Kit (IM_Tracker).

Vorfallregister mit laufender 24-Stunden-Meldefrist nach § 32 BSIG
Sieben Vorfälle, und oben eine Frist, die in 19 Stunden abläuft.
§ 30, § 32, § 33, § 38 BSIG

Governance und Richtlinien

Der Nachweisteil. Hier steht, wie weit jede der zehn Pflichtmaßnahmen umgesetzt ist, wer dafür verantwortlich ist, wann sie zuletzt geprüft wurde — und was die anderen Module dazu beitragen.

  • Die zehn Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 mit Status, Verantwortung und Prüftermin
  • Die 21 BSI-Leitfragen als Selbsteinschätzung mit Beleg und Bewertung
  • Richtlinienübersicht: Version, Freigabe, Prüftermin, Ablageort
  • 18 Kennzahlen mit Vorperiodenvergleich — Patchzeit, Schulungsquote, MFA-Abdeckung
  • Registrierung nach § 33 und § 34 in sechs Schritten, mit Fristüberwachung
  • Geschäftsleitungsbeschlüsse und BSI-Warnungen mit Relevanzbewertung
  • Einrichtungsregister: § 28-Einstufung je Gesellschaft, auch im Konzern

Import aus dem Geschäftsleitungs-Kit (GL_Mappe) und dem Richtlinien-Kit (POL_Cockpit).

Die zehn Pflichtmaßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG mit Status und Verantwortlichkeit
Die zehn Pflichtmaßnahmen — und was jede davon an Belegen trägt.
§ 30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG

Business Continuity

Die Pflicht, bei der Absicht nicht zählt. § 30 verlangt nicht, dass gesichert wird, sondern dass die Wiederherstellung funktioniert — also einen Test mit Datum und Ergebnis.

  • Wiederanlaufpläne nach Priorität, mit RTO und RPO aus der Prozessanalyse statt aus dem Bauchgefühl
  • Backup-Register nach der 3-2-1-Regel: lokal, zweiter Ort, extern und unveränderlich
  • Restore-Tests mit Datum, Ergebnis und nächstem Termin — „nie getestet“ ist ein sichtbarer Zustand
  • Krisenkontaktliste, intern und extern, mit den privaten Rufnummern verschlüsselt
  • Zehn Punkte Notfallvorsorge als Checkliste mit Verantwortlichen

Import aus dem BCM-Kit (BCM_Mappe).

Wiederanlaufpläne mit RTO, RPO, Methode und Teststand
Zwölf Systeme in Wiederanlaufreihenfolge — und wer davon getestet ist.
§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG

Lieferkette

Die Pflicht, die am häufigsten unterschätzt wird: Sie haften auch für die Sicherheit derer, von denen Sie abhängen. Das Modul klassifiziert Lieferanten, verschickt den Fragebogen und rechnet das Ergebnis aus.

  • Lieferantenregister mit Klasse A/B/C — und der Prüfkadenz, die daraus folgt
  • Der entscheidende Unterschied festgehalten: IT-Zugang, Datenzugang, beides oder keins
  • 18 gewichtete Sicherheitsfragen, vom Lieferanten selbst über einen Einmal-Link beantwortet
  • Ergebnis in Punkten und Prozent, mit Urteil: akzeptabel, bedingt, nicht akzeptabel
  • Review-Termine, die die Plattform aus der Klasse ableitet — und meldet, wenn Ihr eigener Termin davon abweicht

Import aus dem Supply-Chain-Kit (SC_Mappe).

Lieferantenregister mit Klasse, Zugangsart, Fragebogenstand und Bewertung
Dreizehn Lieferanten, sechs bewertete Fragebögen, einer bei 33 %.
§ 38 Abs. 3 BSIG

Schulung der Geschäftsleitung

Die einzige NIS2-Pflicht, die persönlich haftet. § 38 verlangt, dass die Leitung regelmäßig geschult wird — und im Zweifel, dass sie es belegen kann. Das Modul hält eine Schulung ab und schreibt dabei den Nachweis.

  • 43 Module in Lernpfaden: Einstieg, Risiko, Maßnahmen, Vorfall, Quartalsupdate
  • Präsentationsmodus für den Termin — kein PowerPoint, das jemand pflegen muss
  • Teilnahme, Umfang und Wissensstand je Person, direkt im Termin erfasst
  • Schulungsprotokoll mit Datum, Dauer, Inhalt und Teilnehmerliste als Dokument
  • Der Rechtsstand, gegen den geschult wurde, wird mitgeschrieben

Kein Import nötig — der Lehrplan gehört zum Modul.

Schulungsnachweis nach § 38 BSIG mit Sitzungen, Dauer und Teilnehmenden
Sechs Schulungen im Jahr, mit Dauer, Modulen und Teilnehmenden.
§ 28 BSIG · kostenlos

Betroffenheitsprüfung

Der Anfang von allem, und der Teil, der nichts kostet. Bevor irgendeine Pflicht gilt, muss geklärt sein, ob und als was Sie erfasst sind — und diese Einstufung ist selbst dokumentationspflichtig.

  • Prüfung nach Sektor, Anlage 1/2, Größenklasse und Tätigkeit
  • Ergebnis mit Begründung: nicht betroffen, wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
  • Widerspruch möglich: Sie können der Einschätzung begründet nicht folgen — auch das ist Dokumentation
  • Aus dem Ergebnis folgt die Registrierungsfrist nach § 33, und die Plattform rechnet sie aus
  • Für jede Gesellschaft im Konzern einzeln

Kein Kit, kein Aufpreis: Die Betroffenheitsprüfung gehört zum Konto und ist ab dem ersten Login da — auch für Einrichtungen, die am Ende gar nicht betroffen sind.

Arbeitsbereich mit Einrichtungen, offenen Punkten und Risikomatrix
Alles läuft im selben Arbeitsbereich zusammen.
Für wen wir das bauen

Für Unternehmen ohne eigene ISMS-Abteilung

NIS2 trifft in Deutschland rund 29.000 Einrichtungen — die allermeisten davon ohne Sicherheitsorganisation, ohne Compliance-Team und ohne Budget für ein sechsstelliges Beratungsprojekt. Für die ist diese Plattform gebaut: bedienbar von einer Person, die noch andere Aufgaben hat.

50+

Beschäftigte oder 10 Mio. € Umsatz — ab hier greift § 28 BSIG für die erfassten Sektoren.

1

Person genügt, um die Plattform zu führen. Kolleginnen und Kollegen kommen mit eigenen Rollen dazu.

6

Module, einzeln buchbar. Sie zahlen nicht für Pflichten, die Sie schon anders erfüllen.

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Seien Sie dabei, bevor wir öffnen.

Sechs Module laufen. Was noch fehlt, ist der offene Start — und eine überschaubare Zahl von Unternehmen, die vorher hineinschauen und uns sagen, was in ihrem Alltag fehlt.

  • Zugang vor dem allgemeinen Start
  • Startkonditionen, die später nicht mehr gelten
  • Direkter Draht zu den Leuten, die die Plattform bauen
  • Ihre Kit-Arbeitsmappen werden beim Einstieg übernommen
  • Keine Verpflichtung, keine Kreditkarte, jederzeit abmeldbar
Welche Module interessieren Sie?

Kein Newsletter. Eine Bestätigungs-E-Mail, dann eine Nachricht, wenn es losgeht.

Häufige Fragen

Die NIS2 App für KMU — kurz beantwortet

Was ist eine NIS2-Software und brauchen wir als KMU eine?

NIS2 verlangt keine Software, sondern Nachweise: dass Risiken bewertet wurden, dass ein Vorfall innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden kann, dass die Wiederherstellung getestet ist, dass Lieferanten geprüft sind und dass die Geschäftsleitung geschult wurde. Das lässt sich in Excel führen — bis die erste Frist läuft und niemand weiß, welcher Stand gilt. Eine NIS2-Software hält die Register aktuell, rechnet die gesetzlichen Fristen selbst und erzeugt die Dokumentation, die eine Prüfung verlangt.

Für welche Unternehmensgröße ist die Plattform gedacht?

Für Unternehmen ab etwa 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz — die Größenklasse, die § 28 BSIG als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung erfasst und die typischerweise keine eigene ISMS-Abteilung hat. Die Plattform ist so gebaut, dass eine Person mit anderen Aufgaben sie nebenher führen kann.

Wann startet die Plattform und was kostet sie?

Sechs Module sind gebaut und laufen; der offene Start steht unmittelbar bevor. Wer sich für den Frühzugang einträgt, wird vorher informiert und erhält die Startkonditionen. Preise veröffentlichen wir mit dem Start — die Module sind einzeln buchbar, damit niemand für Funktionen zahlt, die er nicht braucht.

Was passiert mit den NIS2-Vorlagen, die wir schon gekauft haben?

Jedes Modul kann seine Arbeitsmappe importieren. Wer die Kits als Excel- und Word-Dateien führt, lädt sie hoch und arbeitet in der Plattform weiter. Asset-Inventar, Risikoregister, Incident-Log, Backup-Register, Lieferantenregister und Richtlinienübersicht werden übernommen, nicht neu getippt. Die Vorlagen-Kits bleiben verfügbar und behalten ihren Wert.

Wo liegen die Daten?

In der EU. Jede Organisation sieht ausschließlich ihre eigenen Daten — das erzwingt die Datenbank selbst über Row-Level-Security, nicht eine Abfrage in der Anwendung. Besonders sensible Felder wie die privaten Rufnummern in der Krisenkontaktliste werden zusätzlich verschlüsselt gespeichert.

Ersetzt die Plattform einen Berater?

Für den größten Teil der Umsetzung ja. Sie enthält die Struktur, die Fristen und die Formulierungen, die ein Beratungsprojekt sonst erst erarbeitet. Für Auslegungsfragen im Einzelfall — etwa eine strittige Einstufung nach § 28 — bleibt fachlicher Rat sinnvoll, und die Dokumentation dafür liegt dann bereits vor.

Gilt NIS2 auch, wenn Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt hat?

Die Pflichten stehen im BSIG und knüpfen an die NIS2-Richtlinie an. Den aktuellen Umsetzungsstand aller EU-Mitgliedstaaten führen wir laufend im NIS2-Status-Tracker. Unabhängig vom Datum gilt: Registrierung, Meldewege und Nachweise entstehen nicht in drei Wochen.