BSI in aktiver Prüfphase: Was Unternehmen ab Mai 2026 erwartet

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist seit Mai 2026 in der operativen Prüfphase. Am 19. Mai 2026 führt das BSI das Online-Webinar „#nis2know: Der Weg zur Umsetzung" durch – ein deutliches Signal, dass die Behörde verstärkte Sektor-Dialoge und Prüfaktivitäten plant. Mehrere Quellen berichten, dass das BSI ab Mai mit der gezielten Überprüfung der Phishing-Resistenz bei Authentifizierungsverfahren beginnt.

Was prüft das BSI konkret?

In der aktuellen Prüfphase konzentriert sich das BSI auf drei Kernbereiche:

  1. Registrierungsstatus: Sind wesentliche und wichtige Einrichtungen im BSI-Portal registriert und haben sie eine erreichbare Kontaktstelle benannt?
  2. Risikomanagementmaßnahmen nach Art. 21 NIS2: Liegen dokumentierte Risikoanalysen, technische und organisatorische Maßnahmen vor?
  3. Incident-Meldeprozesse: Sind Prozesse für die 24-Stunden-Frühwarnung und die 72-Stunden-Vollmeldung etabliert und intern erprobt?

Phishing-Resistenz als Mindestsicherheitsanforderung

Ab Mai 2026 bewertet das BSI explizit die Phishing-Resistenz der eingesetzten Authentifizierungsverfahren. Unternehmen, die noch mit einfachen Passwörtern oder SMS-OTP-Verfahren arbeiten, werden aufgefordert, auf phishing-resistente MFA-Lösungen umzustellen: FIDO2 (Passkeys), Hardware-Token oder PKI-basierte Zertifikate. Das BSI sieht dies als Teil der verhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen nach § 30 BSIG.

Sektoren-Umsetzungsfahrpläne bis Mitte 2026

Das BSI hat angekündigt, bis Mitte 2026 sektorspezifische Umsetzungsfahrpläne zu veröffentlichen. Besonders kritische Sektoren – Energie, Gesundheit, Trinkwasser und digitale Infrastruktur – werden dabei früher vollständige Compliance nachweisen müssen. Für den Energiesektor plant die Bundesnetzagentur ergänzende sektorspezifische Anforderungen.

Was bedeutet die Prüfphase praktisch?

Einrichtungen müssen damit rechnen, BSI-Informationsschreiben zu erhalten. Diese haben zunächst informativen Charakter, aber wer nicht reagiert, riskiert eine formale Anordnung nach §§ 61/62 BSIG. Das BSI hat signalisiert, dass kooperative Einrichtungen mit mehr Vorlaufzeit bei der Umsetzung rechnen können – und dass nachweisliche Compliance-Bemühungen bei der Sanktionsbemessung berücksichtigt werden.

Handlungsempfehlungen

  • Registrierung und Kontaktstelle im BSI-Portal prüfen und aktualisieren.
  • Risikoanalyse und Sicherheitsdokumentation auf aktuellen Stand bringen.
  • Incident-Response-Prozess intern testen: Kann Ihr Team eine BSI-Meldung in 24 Stunden absetzen?
  • Authentifizierungsverfahren auf phishing-resistente MFA umstellen (FIDO2/Hardware-Token).
  • BSI-Webinar am 19. Mai nutzen: kostenlos, online, mit direktem BSI-Kontakt zu sektorspezifischen Fragen.
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