BSI-Registrierung: 5 Tage vor Fristende – 27.800 von 29.500 Einrichtungen eingetragen

Fünf Tage vor Ablauf der letzten Nachfrist am 31. Juli 2026 hat das BSI einen finalen Zwischenstand veröffentlicht: 27.800 der rund 29.500 verpflichteten Einrichtungen sind im MIRT-Portal registriert – das entspricht einer Registrierungsquote von 94 Prozent. Rund 1.700 Einrichtungen fehlen noch.

Wer fehlt noch?

Die verbleibenden Lücken konzentrieren sich laut BSI auf drei Gruppen:

  • Digitale Infrastruktur: Kleinere DNS-Resolver, CDN-Anbieter und unabhängige Rechenzentrumsanbieter unterhalb der bekanntesten Cloud-Anbieter haben die Frist noch nicht genutzt – Quote jetzt 87 Prozent (zuvor 61 Prozent).
  • IKT-Dienstleistungsmanagement: Managed-Service-Provider mit Tätigkeitsschwerpunkt in einer einzigen Branche zweifeln häufig noch an ihrer Einordnung als wichtige Einrichtung – Quote 88 Prozent.
  • Kommunale Verwaltungen: Gemeinden und Zweckverbände in Flächenlandkreisen ohne dedizierte IT-Abteilung – Quote 83 Prozent.

Alle anderen Sektoren liegen zwischen 95 und 100 Prozent. Energie, Bankwesen und Trinkwasser haben vollständige Registrierungsquoten gemeldet.

Was passiert ab dem 1. August 2026?

Das BSI hat bestätigt, dass es ab dem 1. August 2026 keine Gnadenfrist und keine weiteren individuellen Mahnungen gibt. Stattdessen startet das formale Aufsichtsverfahren:

  • Schritt 1 (August 2026): Das BSI identifiziert nicht registrierte Einrichtungen über sektorale Datenquellen (Regulierungsbehörden, Handelsregister, Lieferantenlisten) und versendet förmliche Aufsichtsschreiben.
  • Schritt 2 (September–Oktober 2026): Einrichtungen, die auf das Aufsichtsschreiben nicht reagieren oder ihre Betroffenheit bestreiten, erhalten einen förmlichen Prüfauftrag – verbunden mit Zwangsgeldandrohung.
  • Schritt 3 (ab November 2026): Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldrahmen bis 10 Millionen Euro für wesentliche Einrichtungen bzw. 7 Millionen Euro für wichtige Einrichtungen.

Was jetzt noch möglich ist

Die MIRT-Registrierung ist bis zum 31. Juli 2026 um 23:59 Uhr möglich. Bei vollständigen Unterlagen dauert der Prozess 30 bis 45 Minuten. Wer noch unsicher ist, ob sein Unternehmen unter NIS2 fällt, sollte jetzt den kostenlosen NIS2-Check absolvieren – der Betroffenheitsprüfer zeigt in zwei Minuten, ob eine Registrierungspflicht besteht. Alle benötigten Vorlagen für die anschließende Compliance-Umsetzung sind unter nis2have.eu/templates abrufbar.

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