Die NIS2-Richtlinie setzt europaweit einheitliche Sanktionsrahmen. Die Strafen sind empfindlich:
Besonders wichtige Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. € oder 1,4% des Jahresumsatzes.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
NIS2 macht erstmals die Geschäftsführung persönlich verantwortlich für die Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen. Geschäftsführer müssen an Schulungen teilnehmen und können bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden. „Davon wusste ich nichts" ist keine Verteidigung mehr.